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Liefer- und
Geschäftsbedingungen:
A - Allgemeines
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
Bestelltes Bildmaterial bleibt stets im Eigentum der Bildagentur RuhrPress,
es wird also ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend
zur Verfügung gestellt und ist innerhalb bestimmter Fristen vollständig
zurückzugeben, bzw. im elektronischen Speicher zu löschen.
Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und
elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie
die Weitergabe an Dritte darf nur dann erfolgen, wenn dies ausschließlich
internen Zwecken der Sichtung und Auswahl dient. Sonderfälle bedürfen
unserer schriftlichen Genehmigung.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der
technischen Nutzung des Bildmaterials, die Art der beabsichtigten Nutzung
anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt RuhrPress ihr
Einverständniss zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das
Nutzungseinverständniss als nicht erteilt, und RuhrPress ist von
Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
Der Besteller haftet für das überlassene Bildmaterial bis zur unversehrten
Rücksendung an RuhrPress. Kosten und Risiko für die Rücksendung sind von
ihm zu tragen.
Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten
und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der
Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrecht am Bildmaterial von RuhrPress.
B - Honorare
Jede Nutzung unseres
Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines
Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos bei
Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung
von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen
Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes
werden.
Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach
Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine
Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils
geltenden Honorarsätzen berechnet.
Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist RuhrPress berechtigt, ein
Pauschalhonorar anzusetzen. Im übrigen gelten zur Bemessung des Honorars
die jeweiligen aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen
verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und
Künstlersozialversicherungs-Abgabe.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere
Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung.
Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird
vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe
des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
Honorare werden spätestens drei Monate nach der von Besteller bekundeten
Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder
sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte.
Bereits gezahlte Honorare werden nicht zurück erstattet.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer,
Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Fehlende Angaben
erfordern eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.
C - Gebühren & Kosten
Für alle Bildlieferungen
und –übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand-bzw.
Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des
entstandenen Aufwandes ergeben.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.
Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder
Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von
Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung
gestellt. Für Bildmaterial, dass länger beim Besteller verbleibt, wird ab
dem 91 Tag bis zum Datum der Rückgabe zusätzlich zum Nutzungshonorar mit
Blockierungskosten belegt.
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadenersatz
nach angefügter Gebührenstaffelung zu leisten. Bei Totalverlust gilt eine
Schadensersatzsumme von DM 1000,- pro Bild als vereinbart, ohne daß
RuhrPress die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe
errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem
Besteller bleibt es vorbehalten im Einzelfall einen etwaigen geringeren
Schaden nachzuweisen.
Weitere Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns
vorbehalten. Uns vom Schadenersatz-
pflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene
Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert. Im einzelnen gelten die
Verlustgebühren gemäß der gesonderten Rubrik "Gebühren".
Mit Bezahlung eines Schadenersatzbetrages erwirbt der Besteller keine
Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines
Jahres nach Lieferung zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel der
Schadensersatzgebühr.
Unser Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer
bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet, deren
Berechnung wir uns auch bei elektronischem Abruf und Printen unserer
Vorlage vorbehalten.
D - Verfügungsbeschränkung,
Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
Alle Bildvorlagen sind wie
Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am
fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für
Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiterem Urheberschutz
unterliegen. Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Verwender.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes in jedlicher Form
ist nicht gestattet. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild
und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen
führen können, sind unzulässig und machen den Verwender
schadensersatzpflichtig gemäß den Honorarempfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die
Verantwortung für die Betextung. Für die Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder
sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung.
Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten
gegenüber schadensersatzpflichtig.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur
mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der
Verwendung unserer Bilder etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des
jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die
völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und
bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne
die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige
Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach
denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte
ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und
Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der
Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Unterbleibt die
Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines
Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller
Verwaltungskosten. Der Verwender hat RuhrPress von aus der Unterlassung
der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung
den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgsetzes.
E - Zahlungsbedingungen,
Belegexemplar, Gerichtsstand, Sonstiges
Unsere Rechnungen sind
stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens
zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuzuschicken.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich
zulässig, ausschließlich der Sitz von RuhrPress.
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig
sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Kosten und Gebühren
1. Blockierungskosten bei
Überschreitung der kostenlosen Ansichtsfrist
Pro Stück und Tag bei Colordias, Farbvorlagen und Farbnegativen: 2,- DM
Pro Stück und Tag bei s/w Vorlagen: 1,- DM
2. Ersatzgebühren bei Verlust oder Beschädigung bei Colordias,
Farbvorlagen, Negative:
a) Leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: 300,- DM
b) Starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt:
600,- DM
c) Verlust / Totalbeschädigung:
Dias und Negative bis 6x9: 1000,- DM
Dias und Negative 9x12 und 13x18: 1200,- DM
Dias und Negative 18x24: 2000,- DM
3.Ersatzgebühren für Duplikate, falls wiederherstellbar /
wiederbeschaffbar: 250,- DM
4.Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen, ab: 50,- DM
5.Layout- und Präsentationsgebühren, ab: 130,- DM
Bei Fotos mit Personen, ab: 180,- DM |